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VG München, 22.02.2006 - M 6b S 05.6088 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 12 G 3943/07
Tilgung von Entscheidungen bei der Berechnung des Punktestandes nicht erst nach …
Es ist nicht zulässig, die Tilgung von Entscheidungen bei der Berechnung des Punktestandes erst dann zu berücksichtigen, wenn die Punkte, mit der die zu tilgende Entscheidung bewertet wurde, die Zahl der zuvor in Folge von unterlassenen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde gem. § 4 Abs. 5 StVG reduzierten Punkte übersteigt (OVG Berlin Brandenburg, Beschluss v. 20.07.2007 - 5 S 13.07 - NZV 2007, 645; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.06.2005 - 16 B 2710/04 - VRS 109, 312; VG Ansbach, Urteil v. 31.07.2006 - AN 10 K 06.02165 -, Juris; VG München, Beschluss v. 27.10.2006 - M 6 a S 06.2974 - ZfSch 2007, 57; VG Gießen, Beschluss v. 26.02.2003 - 6 G 368/03 -, Juris; a. A. VG Potsdam, Beschluss v. 16.09.2002 - 10 L 580/02 - Juris, VG München, Beschluss v. 22.02.2006 - M 6 b S 05.6088, Juris). - VG Ansbach, 31.07.2006 - AN 10 K 06.02165
Punktereduzierung infolge freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar
Anders als die Beklagte und das Verwaltungsgericht Potsdam (vgl. Urteil vom 16.9.2002 - 10 L 580/02) sowie das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 22.2.2006 - M 6 b S 05.6088) ist das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.6.2005 - 16 B 2710/04) der Auffassung dass die (dem Kläger am 7.6.2003 mitgeteilte) Reduzierung seines Punktestandes auf 17 Punkte in dem Sinne weiterwirkt, dass nachfolgende Tilgungen von dem reduzierten Punktestand in Abzug gebracht werden müssen - hiervon geht offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. November 2002 (11 CS 02.1344) aus - und dass somit bei Erlass des streitgegenständlichen (Entzugs-) Bescheides sowie des Widerspruchsbescheides richtigerweise von einem Stand von lediglich 12 Punkten auszugehen war:.